Details zur Förderung auf den Punkt gebracht!

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist ab dem 15 Februar 2021 freigeschaltet und kann nur online beantragt werden. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat (des Zeitraumes November 2020 bis Juni 2021) einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe III

Nehmen Sie Kontakt auf mit omegaconsulting Partner und Fördermittelexperte Axel Deilmann.